Honorarberatung: Warum ein Stundensatz günstiger und fairer ist

Ein Stundensatz von 200 Euro mag hoch wirken, ist aber langfristig regelmäßig günstiger als eine Anlageberatung bei der Hausbank.
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Elias Huber

Honorar-Finanzanlagenberater

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Wie rechnen Finanzberater ab?

Finanzberater rechnen ihre Leistungen sehr unterschiedlich ab. Grundsätzlich gibt es drei Vergütungsmodelle:

  • Stundensatz oder Festpreis: Ein Honorarberater erstellt ein Anlagekonzept und unterstützt auf Wunsch bei der Umsetzung. Abgerechnet wird einmalig per Stundensatz oder Festpreis. Danach verwaltet der Kunde sein Portfolio selbst.

  • Provisionen: Die Provisionsberatung wirkt zunächst kostenlos. Tatsächlich fließt jedoch häufig ein Teil des investierten Geldes über Ausgabeaufschläge direkt an die Bank oder den Vermittler, dazu kommen jährliche Provisionen (auch „Kickbacks“ bzw. Bestandsprovisionen genannt).

  • Verwaltungsgebühren: Ein Vermögensverwalter oder vermögensverwaltender Honorarberater verwaltet das Portfolio dauerhaft und verlangt dafür jährliche Gebühren, die sich typischerweise in Prozent der Anlagesumme bemessen.

Der entscheidende Unterschied: Beim Stundensatz oder Festpreis fallen keine laufenden Beratungskosten an – anders als bei Provisionsberatung oder Vermögensverwaltung.

Wie hoch ist der Stundensatz?

Üblicherweise sind die Kosten einer Finanzberatung wie folgt:

  • Stundensatz (Honorarberatung): 150 bis 300 Euro pro Stunde (inkl. MwSt.). Abgerechnet werden nicht nur die Zeit für Gespräche, sondern auch für Recherchen und die Erstellung der Beratungsdokumentation. 

  • Vermögensverwaltende Honorarberatung: 0,7 bis 1,2 % pro Jahr bei Vermögen bis zu einer Million Euro (inkl. MwSt.). Bei höheren Summen sinkt die Gebühr teilweise leicht, liegt aber meist weiter über 0,5 % pro Jahr.

  • Provisionsberatung: Die laufenden Produktkosten liegen häufig bei 1 bis 2 % pro Jahr und damit deutlich über den typischen ETF-Kosten von 0,1 bis 0,2 %. Darin enthalten sind auch Provisionen, die an den Berater oder die Bank zurückfließen.

Langfristig dürfte daher eine Honorarberatung per Stundensatz oder Festpreis in aller Regel am günstigsten sein, denn Anleger sparen sich erhebliche laufende Gebühren. 

Beispiel: Ein Anleger möchte mit Hilfe eines Finanzberaters 200.000 Euro anlegen.

  • Honorarberatung auf Stundenbasis: Bei 8 Stunden Aufwand und 200 Euro brutto pro Stunde fallen einmalig 1600 Euro an. Hinzu kommen ETF-Kosten von rund 0,2 % pro Jahr (200 Euro im ersten Jahr). Danach verwaltet der Anleger sein Depot selbst und es fallen nur noch die 0,2 % ETF-Kosten an.

  • Provisionsberatung: Bei Produktkosten inklusive Provisionen von 1 % entstehen 2000 Euro Kosten im ersten Jahr – und im nächsten Jahr fällt bereits mehr an, wenn die Rendite gut ausfällt. 

  • Vermögensverwaltende Honorarberatung: Bei 1 % Verwaltungsgebühr zahlt der Anleger 2000 Euro im ersten Jahr plus rund 0,2 % ETF-Kosten (200 Euro im ersten Jahr). Mit wachsendem Vermögen steigen auch hier die Gebühren.

Sind 200 Euro Stundensatz fair?

Ein Stundensatz von 200 Euro mag hoch wirken, aber ist letztlich ähnlich hoch wie bei anderen selbstständigen Beratern wie Anwälten oder Steuerberatern.

Der Honorarberater kann nicht seine gesamte Arbeitszeit abrechnen (etwa für Marketing, Interessentengespräche und Organisatorisches). Zudem entstehen ihm Kosten für Prüfberichte, Software, Versicherungen sowie Marketing und er muss fürs Alter vorsorgen.

„Ein Stundensatz ist in aller Regel am günstigsten. Eine Provisionsberatung oder ETF-Vermögensverwaltung können über die Jahre ein Vielfaches kosten – rasch fünfstellige Beträge oder mehr.“

Selbst Verbraucherschützer halten 200 Euro Stundensatz für fair. Etwa schreibt der Professor für Finanzdienstleistungen und Verbraucherschützer Hartmut Walz auf seinem Blog: 

„Wenn ein Honorarberater einen Stundensatz von 200 Euro berechnet, wird er damit ganz sicher nicht reich. Und er ist auch nicht wirklich teuer – sondern nur transparent und ehrlich.“

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Warum ein Stundensatz günstiger ist

Einmalige Kosten sind bei der Geldanlage meist vorteilhafter als laufende Kosten. Ein Beispiel mit zwei Anlegern, die 100.000 Euro angespart haben:

  • Peter lässt sich von einem Stundenberater eine Anlagekonzept erstellen und bezahlt ein Honorar von 2000 Euro. Danach zahlt er nur noch jedes Jahr 0,2 % ETF-Gebühren.

  • Anton zahlt kein Stundenhonorar, sondern jährliche Gebühren von 1 % der Anlagesumme (etwa bei einer Provisionsberatung oder einem vermögensverwaltenden Honorarberater).

Beide Beratungskosten, das Stundenhonorar und die Bestandsgebühr, werden aus dem Vermögen von 100.000 Euro entnommen. 

Das Ergebnis: Bereits nach zweieinhalb Jahren hat der Nutzer der Stundenberatung mehr Vermögen aufgebaut. Nach 20 Jahren sind es 13 Prozent mehr (siehe Tabelle).

Stundensatz und Bestandsgebühr im Vergleich (Beispiel)*

Annahmen: Anlagesumme von 100.000 Euro, Rendite von 5% pro Jahr

Honorarberatung
Provisionsberatung/Vermögensverwaltung
Kosten
0,2 % pro Jahr ETF-Gebühren, 2000 Euro Honorar
1 % pro Jahr der Anlagesumme
Zeitpunkt, ab dem mehr Vermögen vorhanden ist
2 Jahre 7 Monate
Vermögen nach 10 Jahren
156.000 Euro (+6 %)
147.000 Euro
Vermögen nach 20 Jahren
250.000 Euro (+13 %)
217.000 Euro

Quelle: Eigene Berechnungen

*Hinweis: Die Ergebnisse basieren auf Hochrechnungen mit typischen Renditen der letzten 50 Jahre in Deutschland (60/40-Portfolio) und durchschnittlichen Kosten beider Beratungsmodelle. Sie dienen nur der Veranschaulichung und sind keine Garantie für zukünftige Entwicklungen.

Warum ein Stundenhonorar fairer ist

Ein Finanzberater muss nicht zwangsläufig mehr arbeiten, nur weil er einen Kunden mit einer Million Euro statt mit 100.000 Euro betreut.

Daher ist es kaum nachvollziehbar, warum Vermögensverwalter oder Provisionsberater bei höheren Vermögen höhere Gebühren verlangen.

Ganz im Gegenteil: Ein Kunde mit 100.000 Euro kann sogar mehr Arbeit verursachen, etwa wenn er in Börsenkrisen oft nervös wird und verkaufen möchte, oder wenn er eine komplexe Ausgangssituation mit vielen Altprodukten hat.

„Viele Anleger zahlen jahrelang hohe Gebühren für Dienstleistungen, die sie nach einer guten Honorarberatung auf Stundenbasis problemlos selbst erledigen könnten.“

Zudem ist die Verwaltung eines ETF-Portfolios mit der richtigen Strategie und Einweisung vergleichsweise einfach und dauert nur etwa 30 bis 60 Minuten pro Jahr. 

Die Steuern überweist die Bank automatisch am Jahresanfang, sodass meist keine Steuererklärung erforderlich ist, und moderne Depots sind fast schon selbsterklärend und benötigen keine lange Einweisung.

Stundensatz oder Vermögensverwaltung: Was ist besser?

Ein Stundenberater unterliegt zudem in der Regel weniger Fehlanreizen als ein vermögensverwaltender Honorarberater:

  • Interessenkonflikte: Vermögensverwalter verdienen an laufenden Gebühren und haben daher einen Anreiz, möglichst viel Vermögen anzusammeln („Assets under Management“). Es gibt daher weniger Anreiz, Lösungen abseits der Kapitalmärkte zu empfehlen – etwa Gold, Immobilien oder Schuldenabbau. Nur ein Honorarberater, der kein Geld verwaltet, ist wirklich frei in seinem Urteil.

  • Komplexität statt Einfachheit: Vermögensverwalter empfehlen oft komplexe Portfolios mit vielen Produkten, um den Kunden abhängig zu halten. Denn eine komplizierte Lösung kann der Anleger nicht selbst umsetzen. Dabei liefern einfache ETF-Portfolios bereits eine weltweite Streuung über tausende Unternehmen. Komplexität bringt also kaum Mehrwert.

  • Aktivität statt Passivität: Vermögensverwalter haben zudem einen Anreiz, regelmäßig ins Portfolio einzugreifen, um ihre laufenden Gebühren zu rechtfertigen. Solche Umschichtungen verursachen zusätzliche Kosten und können steuerliche Nachteile haben. 

Wann ist eine Vermögensverwaltung sinnvoll?

Für die meisten Anleger lohnt sich eine ETF-Vermögensverwaltung nicht. Sie ist nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen eine Überlegung wert:

  • Keine Motivation: Sie möchten sich absolut gar nicht um die Geldanlage kümmern, selbst wenn es nur eine einzige Stunde pro Jahr erfordern würde, und sind bereit, dafür Zusatzkosten dauerhaft zu tragen.

  • Fehlende Disziplin: Ihnen fehlt die Disziplin oder die Nervenstärke, um in Crashs und Krisen eine einmal festgelegte Anlagestrategie beizubehalten.

  • Sehr hohes Vermögen: Einer der beiden vorherigen Punkte trifft auf Sie zu, und Ihr Vermögen bewegt sich im mehrfachen Millionenbereich, sodass die Gebühren deutlich unter 0,5 Prozent pro Jahr liegen. 

Wer eine Vermögensverwaltung in Anspruch nehmen will, sollte darauf achten, dass er dem Honorarberater einen Festpreis bezahlt, sodass die Verwaltung im Zeitablauf nicht teurer wird. 

Was sind die Nachteile von einem Stundensatz?

Zwei Einwände werden oft gegen eine stundenbasierte Honorarberatung vorgebracht:

Einwand 1: „Der Berater kann zu viele Stunden abrechnen.“

Dieses Risiko ist zwar real, aber der Schaden wäre sehr begrenzt. Der Anleger hat am Ende zumindest ein ETF-Portfolio, mit dem er besser Vermögen aufbauen kann als mit teuren Provisionsprodukten.

Zudem hat der Honorarberater ein starkes Eigeninteresse, nicht zu viele Stunden abzurechnen. Er möchte seine Kunden nicht verärgern und keine negative Bewertungen im Netz erhalten.

Zudem hofft er darauf, dass ihn Kunden weiterempfehlen oder später erneut Beratung in Anspruch nehmen.

Einwand 2: „Ohne laufende Betreuung verkaufen Anleger im nächsten Crash.“

Ein weiteres Argument lautet, Anleger würden ohne Vermögensverwaltung in Crashs nervös und würden die ETFs verkaufen. Das würde die Rendite extrem mindern. 

Aus meiner Sicht trifft das nur auf manche Anleger zu. Der Sinn der Honorarberatung ist es gerade, den Anleger dafür zu sensibilisieren, in Krisen ruhig zu bleiben. Die Aktienquote wird dabei so gesetzt, dass das Portfolio nicht zu stark einbricht.

Zudem ist eine laufende Betreuung auch per Stundenhonorar oder über einen Pauschalpreis möglich. Sollte der Anleger in einem Crash nervös werden, kann er sich erneut an den Stundenberater wenden und spart in der Zwischenzeit erhebliche Gebühren.

Fazit: Honorarberatung Stundensatz

Für die meisten Anleger ist eine Honorarberatung auf Stundenbasis vorteilhafter als eine Vermögensverwaltung oder Provisionsberatung, denn sie sparen hohe Gebühren und können dadurch mehr Vermögen aufbauen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die Kosten einer Honorarberatung im Bereich Geldanlage und Finanzen liegen meist bei 150 bis 300 Euro pro Stunde (brutto). Alternativ sind auch Pauschalpreise oder laufende prozentuale Gebühren möglich. Mehr zu den Kosten der Honorarberatung

Honorarberater verlangen typischerweise einen Stundensatz von 150 bis 300 Euro (brutto). Abgerechnet wird dabei auch die Vor- und Nachbereitung wie Recherche und Beratungsdokumentation.

Ja, 200 Euro pro Stunde liegen im üblichen Marktbereich für eine Honorarberatung im Finanzbereich. Die Höhe hängt unter anderem von der Erfahrung und Qualifikation des Beraters ab.

Ein Stundensatz wirkt oft hoch, weil er direkt sichtbar ist. Im Vergleich zu laufenden prozentualen Verwaltungsgebühren ist er jedoch in aller Regel günstiger, da keine laufenden Kosten anfallen.

Ein Stundensatz ist in aller Regel günstiger als eine ETF-Vermögensverwaltung. Beim Stundensatz fallen nur einmalige Beratungskosten an, während eine Vermögensverwaltung jährlich meist 0,7 bis 1,2 % der Anlagesumme kostet. Das mindert die Rendite ganz erheblich.

Eine Honorarberatung auf Stundenbasis ist in aller Regel kostentransparenter, langfristig günstiger und mit weniger Interessenkonflikten beim Berater verbunden.

Bei der Provisionsberatung zahlen Anleger für Produkte und Beratung typischerweise 1 bis 2 % der Anlagesumme pro Jahr. Bei der Honorarberatung auf Stundenbasis fällt hingegen ein einmaliges Honorar sowie laufende ETF-Kosten von etwa 0,2 % an.

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Über den Autor

Elias Huber ist Honorarberater auf Stundenbasis (mit Zulassung nach § 34h GewO, die die Annahme von Provisionen verbietet). Er unterstützt Anleger im Raum Offenburg (Ortenaukreis), Karlsruhe, Freiburg sowie deutschlandweit per Videokonferenz – mit unabhängiger Finanzberatung rund um Geldanlage und Depotanalyse.

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Elias Huber ist Honorarberater auf Stundenbasis (mit Zulassung nach § 34h GewO, die die Annahme von Provisionen verbietet). Er unterstützt Anleger im Raum Offenburg (Ortenaukreis), Karlsruhe, Freiburg sowie deutschlandweit per Videokonferenz – mit unabhängiger Finanzberatung rund um Geldanlage und Depotanalyse.

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